10 Forderungen auf dem Weg in die elektrische Mobilität

NEWS / 08.12.2020

10 Forderungen auf dem Weg in die elektrische Mobilität

Der Vorstand von Swiss eMobility hat im November die Eckpunkte des politischen Wirkens festgelegt. Diese werden in der neuen eAgenda abgebildet und umfassen zehn Forderungen. Diese sollen die Schweizer Mobilität in eine fossilfreie und rein elektrische Zukunft führen. 

Die Erreichung der Klima- und Emissionsziele wie auch die Vorgaben der Energiestrategie 2050 sehen eine massive Reduktion des Energiebedarfs und des Treibhausgasausstosses unserer Mobilität vor. Dies ist nur über eine rasche und vollständige Elektrifizierung des Antriebes zu erreichen. Die Elektromobilität ist der Kristallisationskern der neuen Mobilität. Diese setzt auf erneuerbare Energien, energieeffiziente Nutzung, intelligente Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger sowie auf die verschiedenen Bedürfnisse dimensionierte Mobilitätsdienstleistungen. Auf dem Weg zur elektrischen Mobilität stellt Swiss eMobility 10 Forderungen:


1. Ladeinfrastrukturoffensive finanziell unterstützen
Mit hoher Dringlichkeit sind ausreichend Ladeinfrastrukturen im privaten wie auch öffentlichen Raum bereitzustellen. Der Auf- und Ausbau eines intelligenten und zukunftsfähigen Ladenetzes ist auf allen politischen Ebenen finanziell zu unterstützen.

2. Zugang zu Lademöglichkeiten
Elektrofahrzeuge müssen flächendeckend, im öffentlichen wie auch privatem Raum, geladen werden können. Auch Mieter und Stockwerkeigentümer sollen die Möglichkeit erhalten, auf eigene Kosten in Neu- wie auch Bestandsbauten eine Ladeinfrastruktur installieren zu dürfen. Der dauerhafte Zugang zu und der Betrieb von öffentlichen Ladestationen muss gewährleistet sein. Netzseitig muss dafür lückenlose Versorgungssicherheit sichergestellt werden.

3. emissions- und energieeffizienzabhängige Steuern
Bei Fahrzeugbesteuerungen sind CO2-Emissionen und Energieeffizienz zu berücksichtigen. Emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge müssen bei jeder Art der Besteuerung bis 2035 besser gestellt werden.

4. zweckmässige und transparente Verbraucherinformationen
Informationen zu ökologischen und energieeffizienten Aspekten, sowie Kosten von Fahrzeugen sind einfach verständlich, vergleichbar, einheitlich, realitätsnah und auf die gesamte Fahrzeuglebensdauer anzugeben.

5. ambitionierte Emissionsziele
Die Schweizer CO2-Emissionsziele für neu immatrikulierte Fahrzeuge müssen mindestens gleich ambitioniert sein wie die in der EU. Erleichternde Bestimmungen zur Erreichung der Emissionsziele dürfen nicht über diejenigen der EU hinausgehen. Es sind vergleichbare Fördermassnahmen wie in der EU vorzusehen.

6. fossilfreier MIV ab 2035
Ab 2035 sollen in der Schweiz nur noch im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge neu immatrikuliert werden dürfen. Massnahmen sind so zu definieren, dass die Individualmobilität frühzeitig und kontinuierlich auf den fossilen Ausstieg ausgerichtet wird. Einzelne Ausnahmen können nach Berücksichtigung der Marktentwicklung und der Einsatzgebiete vorgesehen werden.

7. fossilfreier ÖV ab 2030
Ab 2030 sollen in der Schweiz nur noch im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr neu immatrikuliert werden dürfen. Einzelne Ausnahmen können nach Berücksichtigung der Marktentwicklung und der Einsatzgebiete vorgesehen werden. Es sind Hilfestellungen hinsichtlich Beschaffung der Fahrzeuge, Ladeinfrastrukturen und intelligenten Energiemanagementsysteme vorzusehen.

8. Unterstützung für die fossilfreie Logistik
Für den im Betrieb CO2-freien Schwerlastverkehr ist eine LSVA-Befreiung bis maximal 2035 zu gewähren. Es sind Sonderregelungen für Nacht- und Sonntagsfahreinschränkungen für geräuscharme Transport- oder Nutzfahrzeuge vorzusehen. Die Marktentwicklung der elektrischen Nutzfahrzeuge ist zu unterstützen.

9. Elektrifizierung und Automatisierung aller Verkehrsträger
Für die Elektrifizierung und Automatisierung aller Verkehrsträger (auf dem Land, zu Wasser und in der Luft) sind bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. Die dafür nötige rechtliche Basis soll vereinfacht und im Sinne einer beschleunigten Markteinführung erlassen werden können.

10. Barrieren für innovative elektrische Verkehrssysteme beseitigen
Barrieren für den Betrieb von voll- und teilelektrische Fahrzeuge, wie beispielsweise elektrische Lastenräder oder geteilte, (teil-)elektrisch angetriebene Klein-/Kleinstfahrzeuge sind zu beseitigen. Infrastrukturen sind auf eine gemeinschaftliche Nutzung auszurichten. Auf elektrischem Antrieb basierende Mobilitätsdienstleistungen, wie beispielsweise E-Carsharing, sind zu unterstützen.

«In wenigen Jahren wird ein Grossteil der Autos elektrifiziert sein, kein Weg führt an der E-Mobilität vorbei», sagt Morten Hannesbo, CEO der AMAG Group und Vorstandsmitglied von Swiss eMobility. «Wir müssen nun raschmöglich die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen - die eAgenda definiert die Eckpunkte. Sowohl die Politik wie auch unsere Autobranche müssen viel aktiver werden. Die Autobranche muss sich deutlich ambitiösere Ziele setzen und die E-Mobilität konsequenter und stärker fördern».


www.swiss-emobility.ch

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. Um mehr über die von uns verwendeten Cookies zu erfahren, können Sie unsere RICHTLINIEN FÜR DATENSCHUTZ UND VERWENDUNG VON COOKIES aufrufen.

OK