In Österreich ist im Ökostromgesetz definiert, dass jeder Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern (Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Klär- und Deponiegas) erzeugt wurde, als Ökostrom gehandelt werden darf. Bei Pumpspeicherkraftwerken gilt das deshalb auch nur für die Nutzung des natürlichen Zulaufs, nicht jedoch für hochgepumptes Wasser. In Deutschland gibt es keine verbindliche Definition.