NEWS / 23.09.2021
Kartenzahlung entspricht den Gewohnheiten von Elektromobilisten
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Kunden schätzen einfaches, transparentes und komfortables Direct Payment I Das Greentech Unternehmen Compleo agiert technologieoffen und unterstützt verschiedene Bezahl- und Roaming-Methoden.
Die Compleo Charging Solutions AG sieht den Beschluss des deutschen Bundesrates vom 17. September 2021 zur novellierten Ladesäulenverordnung als verbraucherfreundlichen Schritt. Nach der neuen Verordnung der Bundesregierung müssen alle ab dem 1. Juli 2023 neu eingerichteten öffentlichen Ladepunkte einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten. Mit der Fokussierung auf die kartenbasierte Abrechnung ist ein weiterer Baustein an Payment-Methoden nun klar geregelt.
Compleo wird künftig weiterhin technologieoffen sein und nutzerfreundliche Lösungen weiterentwickeln, die Verbrauchern, Betreibern und Anbietern von Ladeinfrastruktur gleichermaßen dienlich sind. Hierzu gehört für Compleo auch die Authentifizierung des Nutzers und des Fahrzeuges nach der ISO-Norm 15118, die eine individuelle Autorisierung bei jedem Ladevorgang überflüssig macht. Der Hersteller von Ladelösungen für E-Autos betont, dass die Bezahlsysteme Ad-hoc-Zahlung, Roaming, Ladekarten- und Apps sowie ISO 15118 weiterhin bestehen und weiterentwickelt werden: „Mit der Kartenzahlung per Debit- oder Kreditkarten wird ein gängiges und unkompliziertes Verfahren zusätzlich eingeführt“, so Checrallah Kachouh, Co-CEO der Compleo Charging Solutions AG. „Das ist dicht dran am Verbraucher und entspricht seinen Zahlungsgewohnheiten. So sind E-Autofahrer beim Laden nicht zwingend auf eine Zahlungsmethode festgelegt.“
Jemand, der derzeit auf der Autobahn fährt und kurzfristig laden muss, steht oft vor der zusätzlichen Hürde, sich spontan eine App herunterladen zu müssen. Auch trägt er nicht unbedingt verschiedene Ladekarten im Portemonnaie herum. Mit 118,3 Millionen ausgegebenen Debitkarten sowie 40,56 Millionen Kreditkarten allein in Deutschland, wie sie die Statista GmbH für das Jahr 2020 anführt, sind diese Zahlungsmittel dagegen sehr stark verbreitet. Die novellierte Ladesäulenverordnung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit der Automobilwirtschaft und Energieversorgern das Hochfahren der Elektromobilität in Deutschland fördern will.
Die Integration kartenbasierter Bezahlmethoden bei neu errichteten Ladepunkten ist ein Baustein. Die Verordnung sieht ebenfalls den Einbau einer Schnittstelle an neuen Stationen vor, die dynamische Daten an das Auto übermittelt. E-Auto-Fahrer sollen darüber ab dem 1. März 2022 Informationen über den Standort einer Ladesäule erhalten sowie darüber, ob sie frei oder belegt ist. Diese Funktionen bietet Compleo bereits seit 2018 in seinen Produkten an. „Bei der Umsetzung des Payments haben wir aus der Sicht der Elektromobilisten gedacht und auch künftig werden wir die Kundenbedarfe konsequent in den Mittelpunkt unserer Entwicklungen stellen“, so Dominik Freund, Geschäftsführer der Compleo Connect GmbH.
„Deshalb haben wir Compleo auf die verschiedenen Bezahllösungen vorbereitet, um allen Kunden ihre individuell gefragte Lösung anbieten zu können“, so Freund weiter. „Wir erwarten durch die novellierte Ladesäulenverordnung einen weiteren Nachfrageschub nach unseren Ladelösungen – sowohl im Hardware- als auch im Softwarebereich mit seinen Recurring Revenues. Aktuell nehmen wir bereits eine sehr hohe Nachfrage im Markt nach kontaktlosen Bezahllösungen wahr – dem NFC Payment. Diese Erwartungen sind alles andere als unbegründet, da Compleo das NFC Payment durchgängig beherrscht – von der Eichrechtskonformität bis hin zum digitalen Kassenbon.“
Die Compleo Charging Solutions AG positioniert sich als technologieoffenes Unternehmen, um verbraucher- wie anbieterfreundliche Ladeinfrastrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln und in seine Produkte einzupassen. Direct-Payment-Methoden sind bereits seit langer Zeit in die Ladestationen und Wallboxen von Compleo und seiner Tochter Compleo Connect (vormals: wallbe) per Debitkarte, Kreditkarte, NFC (via Apple Pay und Google Pay) integriert. Die per Abgabenordnung verpflichtenden Belege werden ebenfalls digital ausgegeben, so dass die sichere und transparente Ladung im öffentlichen und halböffentlichen Raum gewährleistet ist. Compleo verfügt außerdem als erster Hersteller über die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für seine eichrechtskonformen Cito DC-Ladestationen mit Giro-e. Punktuelle Ladevorgänge laufen so beim AC- und DC-Laden immer dem deutschen Eichrecht entsprechend.
Der Zusammenschluss von Compleo und der ehemaligen wallbe GmbH zur Compleo Charging Solutions AG mit der Tochter Compleo Connect in diesem Jahr zeigt, dass die Bündelung der Kompetenzen zweier starker Hersteller Synergien schafft. „Das Produkt-Knowhow, das wallbe in der Vergangenheit beim barrierefreien Laden aufgebaut hat, führt zu einem echten Mehrwert für unsere Kunden und Partner“, so Kachouh. „Nur wer über zukunftsweisende Kompetenzen verfügt, wird in dem sich hochdynamisch entwickelnden Mobilitätsmarkt von morgen auch weiterhin gut aufgestellt sein.“ (pd/ml)